Neue Möglichkeit für Integrationskurse
Ab August 2026 können wieder mehr Menschen einen Antrag stellen
Es gibt eine wichtige Änderung bei den Integrationskursen:
Seit dem 1. August 2026 können bestimmte Personen wieder einen Antrag auf Teilnahme an einem Integrationskurs stellen.
Wer kann einen Antrag stellen?
Die neue Regelung gilt besonders für:
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Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG
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Deutsche Staatsangehörige und EU-Bürger, die noch nicht ausreichend Deutsch sprechen, um eine Arbeit oder Ausbildung zu beginnen
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Familienangehörige dieser Personen
Für deutsche Staatsangehörige und EU-Bürger gelten weitere Voraussetzungen. Wir beraten Sie gerne und prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob Sie einen Antrag stellen können.
Wichtig für Ihren Antrag
Der Antrag muss vollständig sein. Das bedeutet: Alle notwendigen Unterlagen und Nachweise müssen vorhanden sein.
Die Anträge werden in der Reihenfolge bearbeitet, in der sie beim BAMF eingehen.
Eine Zulassung ist möglich, wenn freie Kursplätze zur Verfügung stehen.
Wir helfen Ihnen beim Antrag
Sie möchten einen Integrationskurs besuchen?
Sie wissen nicht, ob Sie einen Antrag stellen können?
Sprechen Sie mit uns!
Wir erklären Ihnen die neuen Regeln und helfen Ihnen bei der Antragstellung.
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Wir beraten Sie gerne zu Ihrem Integrationskurs und den nächsten Schritten.
Ihre Ansprechpartner/innen
Bärbel Klopp
Telefon: +49 3 45/6 78 98-0
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Sylke Peuschel
Telefon: +49 3 45/6 78 98-0
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