Weiterbildungsförderung für Unternehmen
Die Bundesagentur für Arbeit kann Unternehmen bei der beruflichen Weiterbildung ihrer Beschäftigten unterstützen – durch die Übernahme von Lehrgangskosten und Zuschüsse zum Arbeitsentgelt.
Was kann gefördert werden?
Im Rahmen der Beschäftigtenqualifizierung nach § 82 SGB III können berufliche Weiterbildungen finanziell unterstützt werden.
Lehrgangskosten
Die Bundesagentur für Arbeit kann die Kosten einer förderfähigen Weiterbildung vollständig oder anteilig übernehmen.
Arbeitsentgelt
Für weiterbildungsbedingte Arbeitsausfallzeiten kann der Arbeitgeber einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten.
Sprachliche Weiterbildung
Auch Sprachqualifizierungen können grundsätzlich förderfähig sein, wenn die jeweiligen gesetzlichen und förderrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Wie hoch ist die Förderung?
Die reguläre Förderung nach § 82 SGB III richtet sich unter anderem nach der Größe des Unternehmens.
| Unternehmensgröße | Lehrgangskosten | Arbeitsentgeltzuschuss |
|---|---|---|
| Unter 50 Beschäftigte | 100 % (soll) | 75 % |
| 50 bis 499 Beschäftigte | 50 % | 50 % |
| Ab 500 Beschäftigte | 25 % | 25 % |
Welche Voraussetzungen gelten?
Ob eine Förderung möglich ist, wird im Einzelfall durch die Bundesagentur für Arbeit geprüft.
Mehr als 120 Stunden
Die berufliche Weiterbildung muss mehr als 120 Stunden umfassen. Die Unterrichtsstunden müssen nicht zusammenhängend absolviert werden.
Zugelassene Weiterbildung
Sowohl die Weiterbildung als auch der Bildungsträger müssen für die Förderung zugelassen sein.
Beruflich verwertbare Kenntnisse
Die Weiterbildung muss über ausschließlich arbeitsplatzbezogene und kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen.
Weitere Fördermöglichkeiten
Je nach Situation kann eine höhere Förderung möglich sein
Bei Beschäftigten ohne Berufsabschluss und einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung können Lehrgangskosten vollständig übernommen und Arbeitsentgeltzuschüsse bis zu 100 % gewährt werden.
Für Unternehmen mit besonderem strukturwandelbedingtem Qualifizierungsbedarf kann außerdem das Qualifizierungsgeld nach § 82a SGB III infrage kommen.
Der Weg zur Förderung
Die Förderentscheidung trifft die Bundesagentur für Arbeit. Eine frühzeitige Abstimmung vor Beginn der Weiterbildung ist deshalb besonders wichtig.
Qualifizierungsbedarf klären
Legen Sie fest, welche Kompetenzen Ihre Mitarbeitenden benötigen.
Weiterbildung auswählen
Gemeinsam wird eine geeignete und förderfähige Weiterbildung ausgewählt.
Förderung prüfen lassen
Nehmen Sie vor Beginn Kontakt mit dem Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit auf.
Weiterbildung starten
Nach Klärung der Förderung kann die vereinbarte Qualifizierung beginnen.
Häufige Fragen zur Förderung
Welche gesetzliche Grundlage gilt?
Die reguläre Weiterbildungsförderung von Beschäftigten ist insbesondere in § 82 SGB III geregelt.
Können Sprachkurse gefördert werden?
Sprachliche Weiterbildung kann grundsätzlich förderfähig sein, wenn die Weiterbildung die jeweiligen Fördervoraussetzungen erfüllt.
Muss die Weiterbildung in Vollzeit stattfinden?
Nein. Förderfähige Weiterbildungen können auch in Teilzeit oder berufsbegleitend durchgeführt werden.
Wer entscheidet über die Förderung?
Über die konkrete Förderung entscheidet die zuständige Bundesagentur für Arbeit. Deshalb sollte die Förderung vor Beginn der Weiterbildung abgestimmt werden.
Weiterbildung für Ihre Mitarbeitenden planen
Sie interessieren sich für eine sprachliche Weiterbildung Ihrer Beschäftigten? Wir beraten Sie zu passenden Kursmöglichkeiten und unterstützen Sie bei der Planung der Qualifizierung.
Qualifizierung nutzen – Fachkräfte stärken
Prüfen Sie gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit, welche Fördermöglichkeiten für die Weiterbildung Ihrer Beschäftigten infrage kommen, und sprechen Sie mit uns über die passende sprachliche Qualifizierung.